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Kontakt
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Telefon: (0345) 55 -21359
Telefax: (0345) 55 -27099
gleichstellungsbuero@uni-ha...
Barfüßerstraße 17
06108 Halle (Saale)
Bürozeiten: Mo–Fr 8.30–15.00 Uhr
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
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Mitwirkung in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
"Die Gleichstellungsbeauftragten wirken (...) insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen (...) mit." (§ 72 HSG LSA )
Eine der Kernaufgaben der Gleichstellungbeauftragten, insbesondere der Fakultäten bzw. der Verwaltung und zentralen Bereiche, ist damit die Begleitung von Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren.
Für allgemeine Informationen zu geschlechtergerechter Personalauswahl und Personalentwicklung s. Themenseite
Stellenbesetzungen
Die „Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung“ schreiben die Sicherung chancengleicher Bedingungen für Frauen und Männer und die Verwirklichung der Ziele der Frauenförderung vor. Gleichstellungsbeauftragte nehmen als Mitglied der Besetzungskommissionen aktiv Einfluss auf die Auswahl der Bewerber*innen sowie die Besetzung. Sie arbeiten dabei eng mit dem Personalrat der MLU zusammen.
- Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung
- Handreichung zum Verfassen der Stellungnahme des*der Gleichstellungsbeauftragten (siehe Dokument unten)
- Handreichungen, Hinweise und Formulare Personal MLU
- Aktuelle Stellenangebote der MLU
Handreichung zum Verfassen der Stellungnahme des*der Gleichstellungsbeauftragten.pdf
(10,6 KB) vom 02.06.2023
Berufungen
Gleichstellungsbeauftragte wirken an mehreren Stellen an der Besetzung von Professuren mit: als stimmberechtigtes Mitglied in Fakultätsrat, Berufungskommission, Berufungsprüfungskommission und Senat sowie im Idealfall bereits beratend bei der Erstellung der Antragsunterlagen zur Stellenfreigabe (v.a. Ausschreibungstext und Vorschlag zur Zusammensetzung der Berufungskommission). Sie sollten mithin das gesamte Verfahren bis zur Entscheidung über die Berufungsliste begleiten und geben eine Stellungnahme zum Verfahren ab, welche Bestandteil der Berufungsakten und Grundlage für die Arbeit der Berufungsprüfungskommission ist.