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Gleichstellungsbüro

Telefon: (0345) 55 -21359
Telefax: (0345) 55 -27636 (neu)

Barfüßerstraße 17
06108 Halle (Saale)

Bürozeiten: Mo–Fr 8.30–15.00 Uhr
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

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Gleichstellungsbeauftragte

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Gleichstellungsbeauftragten der MLU! Als Interessenvertretung ist es vor allem unsere Aufgabe zu beraten, zu unterstützen und in Gremien mitzuwirken, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen.

Kurzvorstellung

https://www.youtube.com/watch?v=DjXcCHt3aZo    

Vorstellungsvideo des Gleichstellungsbüros der MLU

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https://filer.itz.uni-halle.de/dl/2168/pub/Film_Gleichstellung_auf_dem_Campus_2020.mp4

Film "Gleichstellung auf dem Campus"

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Präsentation zur Vorstellung der Gleichstellung an der MLU

Präsentation zur Vorstellung der Gleichstellung an der MLU

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Flyer

Flyer "Gleichstellung an der MLU"

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Gesetzliche Grundlage

Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule wirken auf die Herstellung der Chancengleichheit und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin.

Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verwirklichung des Ziels, dass Frauen in angemessener Weise in den Organen und Gremien der Hochschule vertreten sind.

Sie fördern die Einbeziehung von Themen der Geschlechterforschung in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in allen Angelegenheiten, die die
weiblichen Hochschulmitglieder und - angehörigen betreffen, insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen, mit.

Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen; sie können Bewerbungsunterlagen einsehen.

(§ 72 Absatz 1 HSG LSA)

Rolle und Aktivitäten

AufgabeGleichstellungsbeauftragte sind die gesetzlich verankerte Interessenvertretung für die Gleichstellung der Geschlechter für alle Mitglieder (Studierende und Beschäftigte) sowie Angehörige der Universität (§ 72 HSG LSA).
WirkenSie wirken darauf hin und daran mit, dass Gleichstellung als Leitungs- und Querschnittsaufgabe ernstgenommen und umgesetzt wird und sie informieren, beraten und unterstützen in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten (§ 72 HSG LSA, §§ 15, 18, 19 FrFG LSA).

Mitwirkung in der Hochschulverwaltung

  • Mitwirkung in Gremien
  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungen und Berufungen
  • Förderung von Gender in Forschung und Lehre/Bildung

Information, Beratung und Unterstützung

  • u.a. bei Konflikten und Problemen (v.a. bei Fehlverhalten)
  • zu Regelungen und Angeboten
  • zu Gender in Forschung und Lehre/Bildung
  • bei eigenen (angestrebten) Aktivitäten zum Thema Gleichstellung

  • Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Akteur*innen der Gleichstellung

  • Qualifizierung und Vernetzung zu ihrer Arbeit und gleichstellungsrelevanten Themen
Gleichstellungswahlen
  • Gleichstellungsbeauftragte werden alle zwei Jahre von den weiblichen  Mitgliedern der Universität gewählt.
  • Passives Wahlrecht haben alle  Mitglieder.
  • Gewählt werden insgesamt 11 Gleichstellungsteams - je ein Team für die  Gesamtuniversität, jede Fakultät und für die fakultätsunabhängigen  Bereiche.
  • detaillierte Informationen zu den Wahlen hier
GleichstellungsbüroUnterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Gesamtuniversittät, jeder Fakultät und der fakultätsunabhängigen Bereiche
GleichstellungskommissionOrt des Austausches für alle Gleichstellungsbeauftragten der Universität

Tätigkeitsberichte


2008-2010 Tätigkeitsbericht GB-Wahl.pdf (310,6 KB)  vom 27.04.2022


2012-2014 Tätigkeitsbericht GB-Wahl.pdf (375,7 KB)  vom 27.04.2022


2014-2016 Tätigkeitsbericht GB-Wahl.pdf (330,3 KB)  vom 27.04.2022


2018-2020 Tätigkeitsbericht GB-Wahl.pdf (4,9 MB)  vom 16.10.2021


2021-2022 Tätigkeitsbericht GB-Wahl_PPP.pdf (4 MB)  vom 27.04.2022


2022 - 2024 Tätigkeitsbericht GB-Wahl.pdf (1,6 MB)  vom 29.05.2024

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