Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

gleichstellung wissenschaft 24.11.21

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Geschlechtervielfalt

Es gibt mehr als zwei komplementäre Geschlechter, so ist spätestens seit dem BVerfG-Urteil 2018 auch verfassungsrechtlich klargestellt. Inter*, nonbinäre, trans* und agender Personen (INTA*) erfahren dennoch vielfache Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts. Dabei zeigen sich enge Bezüge zur Benachteilung von Cis-Frauen.
Ob das
Thema Geschlechtervielfalt/Genderdiversity eher beim Thema (Geschlechter)Gleichstellung oder bei Diversity verortet ist, wird von den Akteur*innen unterschiedlich gesehen. Mehr oder weniger Einigkeit besteht aber dahingehend, dass Gleichstellungsarbeit mindestens darum bemüht sein muss, intersektional ausgestaltet zu sein. (zu den Begriffen und deren Verhältnis zueinander s. hier)

Quelle: Pixabay

Quelle: Pixabay

Quelle: Pixabay

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Allgemein

[S. zudem Beiträge unter "Nachrichten allgemein", Stichwort: "Geschlechtervielfalt"]

Anmerkung zum Akronym INTA*/FINTA*

INTA* steht für inter*, nonbinäre, trans* und agender Personen, das vorangestellte F steht für Frauen.

Das Akronym basiert auf dem Akronym FLINTA* für Frauen, Lesben, inter*, nonbinäre, trans* und agender Personen. Dieses Akronym ist historisch entstanden und verweist u.a. auf die Verbindungen zwischen Kämpfen gegen die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und aufgrund sexueller Orientierung.

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der MLU konzentriert sich auf Geschlecht. Es wird daran gearbeitet, andere Formen von Diskriminierung systematisch mitzudenken (> Intersektionalität). Diese werden aber nicht unabhängig von Geschlecht adressiert. Um dies transparent zu machen, wird auf das L verzichtet.

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